Taufe, Konfirmation, Trauung, Trauer, Todesfall

 

„Freut euch mit den Fröhlichen, weint mit den Weinenden.“ Röm 12, 15

Christinnen und Christen teilen Freude und Leid miteinander. Deshalb begleiten wir Sie als Kirche bei freudigen und traurigen Ereignissen in Ihrem Leben.

Wir sind für Sie da an Wendepunkten des Lebens:

Wenn Sie sich über die Geburt eines Kindes freuen und es taufen lassen wollen;

Wenn Sie sich als Paar verbindlich miteinander auf den Weg machen und Ihre Ehe auch unter den Segen Gottes stellen wollen (das gilt übrigens in unserer Badischen Landeskirche uneingeschränkt auch für gleichgeschlechtliche Paare);

Bei Taufen und Trauungen bitten wir Sie, frühzeitig mit dem Pfarramt Kontakt aufzunehmen, um insbesondere den gewünschten Termin abzustimmen. Wissenswertes rund um die Trauung finden Sie auch auf dieser Seite: https://www.heiraten-in-der-kirche.de/

Zum Thema „Konfirmation“ informieren Sie sich bitte hier.

Wenn Sie von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen und dies mit einer kirchlichen Bestattung geschehen soll. Aber auch schon davor sind wir für Sie da: Um Sie und Ihren Angehörigen im Sterbeprozess zu begleiten oder nach dem Tod für eine Aussegnungsfeier.

Sie begehen ein Hochzeits- oder Konfirmationsjubiläum? Auch da können wir Ihnen eine gottesdienstliche Feier anbieten.

Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir den jeweiligen Gottesdienst ausführlich. Wir freuen uns, wenn Sie auch eigene Ideen dazu einbringen. Miteinander gestalten wir den Gottesdienst so, dass Sie am Ende sagen können: Das war unser Gottesdienst.

In unseren Predigtbezirken gibt es Besuchsdienste. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besuchen unsere Gemeindemitglieder ab dem 80. Lebensjahr zum Geburtstag.

Sie können nicht mehr zum Gottesdienst kommen, möchten aber gerne einmal wieder das Abendmahl feiern. Auch das ist im Rahmen einer häuslichen Feier möglich.

In persönlichen Krisensituationen stehen wir Pfarrerinnen und Pfarrer, Gemeindediakoninnen und -diakone Ihnen als Gesprächspartner zur Verfügung. Alle unsere Gespräche unterliegen der Schweigepflicht („Beichtgeheimnis“). Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns, wenn Sie ein solches Gespräch wünschen. Wir nehmen uns Zeit für Sie.